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Auerspergstraße 6
5020 Salzburg
Wochenendfahrverbot auf Straßen in Stadt und Land Salzburg von Samstag 15 Uhr bis Sonntag 22 Uhr sowie an gesetzlichen Feiertagen. Dieses Verbot gilt für Lastkraftwagen mit Anhänger, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht des Lastkraftwagens oder des Anhängers mehr als 3,5 t beträgt, sowie für Lkws oder Sattelkraftfahrzeuge, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht mehr als 7,5 t beträgt.
Tägliches Nachtfahrverbot von 22 Uhr bis 5 Uhr früh. Dieses Verbot gilt für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t. Ausgenommen von diesem Fahrverbot sind u.a. Fahrten mit lärmarmen Kraftfahrzeugen, bei denen eine Bestätigung nach § 8b Abs. 4 KDV 1967 mitgeführt wird.
Bitte achten Sie bei Ihrer Planung auf die Fahrverbote. Sollten Sie eine Sondergenehmigung benötigen, sind Ihnen die Ämter von Stadt und Land Salzburg bei den Formalitäten gerne behilflich:
Amt der Salzburger Landesregierung
Referat Verkehrsrecht und Kfz-Prüfstelle
eGovernment Hinweis Land Salzburg Ausnahmebewilligung
Antrag Ausnahmebewilligung Land Salzburg
LKW Ausnahmegenehmigungen
Tel +43 662 8042 3479 oder 3480
Fax +43 662 8042 3481
verkehrsrecht@salzburg.gv.at
gueterausweisstelle@salzburg.gv.at
Magistrat Salzburg
Abteilung 5/04
Verkehrs- und Straßenrechtsamt
Zufahrt Ausnahmegenehmigung Stadt Salzburg
Tel +43 662 8072 3191
Fax +43 662 8072 2067
verkehr@stadt-salzburg.at
Busparkplatz Nord - GPS-Adresse: Anschlussstelle Salzburg Nord, 5020 Salzburg
Geo-Koordinaten: Breitengrad 47.832019, Längengrad 13.055515